Grundausbildung Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg
Die Gewaltfreie Kommunikation (GFK) nach Marshall Rosenberg steht für einen Prozess, der dazu dient, dass wir in Verbindung bleiben, auch wenn es Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte gibt. Die GFK hilft, einvernehmliche und kreative Wege zu finden, um in Konfliktsituationen die Anliegen und Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen. Zudem bietet die GFK wirkungsvolle Instrumente für Mediation und Streitbeilegung sowohl im beruflichen Kontext als auch im privaten Umfeld. Die Haltung, die der GFK zugrunde liegt, ist eine verbindende und empathische Grundhaltung, die auch präventiv Missverständnisse vermeiden kann. In dieser Grundausbildung haben Sie in einer festen Gruppe, über einen Zeitraum von mehreren Monaten, einen sicheren Rahmen für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Ich begleite Sie mit Herz und Erfahrung und mit Unterstützung einer Assistenz-TrainerIn.
Die 15 tägige Grundausbildung beinhaltet u.a. die Themen: die 4-Schritte-Methode, 3 Wege der GFK: Selbstempathie, Selbstausdruck, Empathie, das 4-Ohren-Modell, Umgang mit Wut, Schuld und Scham, Nein-Sagen, Feindbilder wandeln, Konfliktgespräche führen…
Erleben Sie die für ein erfülltes Berufsleben und bereichernde Beziehungen hilfreichen Impulse der Gewaltfreien Kommunikation in einem sicheren Rahmen und einer gemeinsam wachsenden kleinen Gruppe (max. 10 TeilnehmerInnen).
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines Einführungsseminars Gewaltfreie Kommunikation. Gegebenenfalls erkennen wir auch alternative Grundlagenerfahrungen in Gewaltfreier Kommunikation an – bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Termine: ab 24.–26.3.2023, Fr., 10:00 – So., 16:30 Uhr; 1.750,00 € (Selbstzahlende), 1.900,- € (Firmenzahl. NGO bzw. gemeinnützig), 2.100,- € (Firmenzahl.), Ermäß. auf Anfrage möglich; 5 Module, weitere Termine: 21.-23.04., 02.-04.06., 18.-20.08., 22.-24.09.2023
Berufsbegleitende Grundausbildung in 5 Modulen (insgesamt 15 Ausbildungstage) mit AssitenztrainerIn
Anerkennung als Bildungsurlaub sowie die Abrechnung von Bildungsscheck/Prämiengutschein ist möglich.